|
|
Organe
1. I. e. S.: Die gesetz- oder verfassungsmäßig vorgesehenen Institutionen einer juristischen Person, insbes. ihre gesetzlichen Vertreter. - 2. I. w. S.: Die im Innen- und Außenverkehr zwischen Unternehmungen und dem Markt sowie sonstiger Öffentlichkeit vertretungs- und kontrollberechtigten Personen bzw. Personengruppen.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|