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Wechselkursrisiko

das Risiko der Abwertung bzw. Aufwertung einer Fremdwährung ausgehend von dem Wechselkurs, mit dem die Kalkulation eines Angebotes erstellt wurde, bis zum späteren Zeitpunkt der Zahlung, zum dann aktuellen Wechselkurs (Umtauschkurs). Zur Absicherung des Wechselkursrisiko können eingesetzt werden: a) Das Devisentermingeschäft mit einem festen Kurs für einen genau festgeglegten Fälligkeitstag; der Auf- oder Abschlag, zum zur Zeit des Abschlusses gültigen Kassakurs, ist vom Zinsunterschied der beteiligten Währungen am Euromarkt abhängig. - b) Die Devisenoption, mit dem Recht zum Kauf oder Verkauf einer Fremdwährung; diese kann zu verschiedenen Basispreisen abgeschlossen werden. Das Entgelt für eine Devisenoption ist in Form des Optionspreises (auch Prämie genannt) zu entrichten. - c) Bei längerfristigen Zahlungszielen können Exporteure das Kursrisiko auch der Hermes Kreditversicherungs-AG in Form einer Wechselkursversicherung absichern. - d) Auch durch den Diskont von Fremdwährungswechseln (Diskontkredite), durch Aufnahme von Fremdwährungskrediten und durch die Forfaitierung von Fremdwährungsforderungen können Wechselkursrisiko ausgeschlossen werden.

 

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