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Zahlungsziel

Bezeichnung für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, zu dem eine (v. a. durch einen Kaufvertrag begründete) Geldschuld bezahlt werden soll. Gewährung eines Zahlungsziel (Zahlungsbedingungen) ist die typische Form des kurzfristigen Lieferantenkredits. Häufig wird vereinbart, daß wahlweise Zahlungsziel oder Skonto bei Zahlung netto Kasse in Anspruch genommen werden kann.

 

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