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Lieferantenkredit
I. Charakterisierung: Kredit, den Lieferanten ihren Kunden durch Gewährung von Zahlungsziel einräumen, eine typische Form des kurzfristigen Kredits. Fristen: Im Durchschnitt 1-3 Monate, zuweilen nach der Absatzdauer der gelieferten Waren (bis 6 Monate, auch länger) bemessen. Bis zum Zahlungseingang häufig Eigentumsvorbehalt. Da der Kunde bei früherer Zahlung i. d. R. Skonto abziehen kann (nach Zeitspannen gestaffelt), empfiehlt sich oft Aufnahme von Bankkredit zum Barkauf mit Skontoabzug. - Lieferantenkredit bezweckt Absatzsicherung oder Beeinflussung der Geschäftsführung des Kundenunternehmens. Hohe Zinsbelastung durch Lieferantenkredit wird im Warenpreis einkalkuliert. - Lieferantenkredit erscheint in der Bilanz unter der Bezeichnung "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen". - Besondere Form: Warenwechsel.
II. Bedeutung für die Geld- und Kreditpolitik: Wird seit den 50er Jahren mit Erscheinen des Radcliffe-Reports hervorgehoben. Die These, daß der Lieferantenkredit eine Störgröße für die Kreditpolitik darstellt, wird in Analogie zur Behandlung der Kredite paramonetärer Finanzierungsinstitute damit begründet, daß jeder Kredit Kaufkraft schafft und daß der Lieferantenkredit in dieser Hinsicht prinzipiell gleich zu behandeln ist. Das Argument, beim Lieferantenkredit handle es sich um einen vorübergehenden Zahlungsaufschub, kann nicht als Einwand gegen die Liquiditätswirksamkeit des Lieferantenkredit greifen. Das Gegenteil ist der Fall. Gerade die zeitliche Verschiebung einer ansonsten früher anfallenden Zahlung führt zu einer Erhöhung der Liquidität; der Lieferantenkredit ermöglicht gleichermaßen wie jeder andere Kredit eine Synchronisation gegenwärtiger Ausgaben und künftiger Einnahmen. Die L.-Beziehungen der Unternehmen und ihre Intensivierung haben sich insbes. in Phasen scharfer Restriktionsmaßnahmen als wesentliches Störpotential der Zentralbankpolitik erwiesen. Die Unternehmungen sind auf diese Weise Verteuerungen der Bankkredite ausgewichen und haben die Geldpolitik unterlaufen.
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