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Geldpolitik

1. Begriff: Gesamtheit der staatlichen Maßnahmen mit dem Ziel der Gestaltung des Geldwesens und der Stabilisierung des Geldwertes. - 2. Entwicklung: Wegen der Zerrüttung der alten Reichsmark-Währung mußte nach dem Zweiten Weltkrieg eine völlig neue Geldverfassung in Deutschland geschaffen werden. Dazu wurde 1948 (noch unter Besatzungsrecht) mit der Bank deutscher Länder zunächst ein neues Zentralbanksystem gegründet, an dessen Stelle nach Verabschiedung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankGe) vom 26. 7. 1957 die Deutsche Bundesbank trat. Im Gesetz verankert sind die Aufgaben der G., die Organisationsstruktur der Deutschen Bundesbank sowie - in groben Zügen - die Instrumente der Geldpolitik - 3. Die Bundesbank als Träger der Geldpolitik hat im Rahmen dieser Vorgaben ihre eigene Steuerungskonzeption entwickelt, insbes. ihre Instrumente den jeweiligen Anforderungen entsprechend ausgestaltet und geeignete Zwischenziele der Geldpolitik formuliert. - 4. Grenzen der G.: Insgesamt gesehen ist die Bundesbank im internationalen Vergleich mit ihrer Politik erfolgreich gewesen, wenngleich es auch einzelne Phasen gab, in denen die Ergebnisse der Inflationsbekämpfung unbefriedigend waren. In diesen Phasen zeigte sich immer wieder, daß es Grenzen der Geldpolitik gibt. Nach heutigem Verständnis über die Rollenzuweisung unter den Trägern der Wirtschaftspolitik hat die Zentralbank zwar eine besondere stabilitätspolitische Verantwortung, sie ist aber allein auf sich gestellt nicht in der Lage, Stabilität zu erzwingen. Um erfolgreich zu sein, bedarf sie einer Stabilitätskultur, die Inflation als gesellschaftlich schädlich erkennt und ablehnt.

 

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