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Forfaitierung

sprachlich abgeleitet von à forfait. - 1. Charakterisierung: Form der Außenhandelsfinanzierung (vgl. auch Ausfuhrfinanzierung), indem Wechsel oder Forderungen bei Vorliegen guter Sicherheiten ohne Rückgriff auf den Exporteur aufgekauft werden. Der Verkäufer befreit sich von jedem Risiko und haftet lediglich für den rechtlichen Bestand der Forderung. - 2. Vorteile für den Exporteur: (1) Verbesserung der Liquidität durch Umwandlung der Forderung in bares Geld, (2) Befreiung vom Kreditrisiko, (3) Entlastung seiner Bilanzen von langfristigen Forderungen.

 

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