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Ausfuhrfinanzierung

Exportfinanzierung. 1. Charakterisierung: Beschaffung von Kreditmitteln seitens der Exporteure zur zeitlichen Überbrückung von der Auftragserteilung bis zum Zahlungseingang. Für den Exporteur kann die Exportfinanzierung Finanzierungsinstrument, für den Importeur Sicherungsinstrument sein. - 2. Instrumente: a) Kurzfristige Ausfuhrfinanzierungen können u. a. gestaltet werden als: Finanzierung durch Ankauf von Dokumenten (Dokumenteninkasso), Abwicklung über Akkreditive, Diskontierung von Handelswechseln bzw. den regreßlosen Ankauf (Forfaitierung) wie auch dem Exporteur zu gewährende Barkredite oder das Exportfactoring. - b) Für die mittel- und langfristige Exportfinanzierung bieten sich Spezialinstitute an. Hier sind die AKA (Ausfuhrkreditanstalt) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu nennen. - 3. Voraussetzung für solche Finanzierungen ist die Absicherung wirtschaftlicher und politischer Risiken in Deutschland über Hermes oder die Treuarbeit. Zusätzlich können Exporteure teilweise privat versichert werden (z. B. über Lloyds London).

 

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