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ohne Rückgriff

ohne Regreß, à forfait, Vermerk auf Wechseln, durch den die Haftung für Zahlung ausgeschlossen werden soll; gilt nach deutschem Recht als nicht geschrieben (Art. 9 II WG), da der Aussteller die Haftung für Zahlung nicht ausschließen kann. - Der Indossant kann sich dagegen von der Haftung für Zahlung und Annahme befreien (Art. 15 I WG) (Angstklausel).

 

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OIC

 

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