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Diskont

1. Begriff: a) Zinsabzug bei noch nicht fälligen Zahlungen, insbes. beim Ankauf von Wechseln für die Zeit vom Verkaufstag des Wechsels bis zum Fälligkeitstag; der Verkäufer des Wechsels erhält die um die Zinsen verkürzte Wechselsumme ausgezahlt. - b) Synonym für Diskontsatz oder Diskontierung (Diskontgeschäft). - 2. Berechnung: Vgl. Wechselrechnung. - 3. Umsatzsteuer: Beim umsatzsteuerpflichtigen Leistungsentgelt ist i. d. R. der Diskont vom Wechselbetrag abzuziehen; wird der Diskont vom Wechselschuldner bezahlt, gehört er auch zum Leistungsentgelt. Diskontspesen (Wechselumlaufkosten) mindern nicht das steuerpflichtige Entgelt.

 

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