|
|
Wechselrechnung
Diskontrechnung, bei der Diskontierung von Wechseln die Berechnung des Gegenwertes oder Barwertes, da die Wechselsumme ein Zukunftswert ist, der bereits die Zinsen enthält. Der Zinsbetrag (Diskont) muß deshalb von der Wechselsumme abgezogen werden. Nach kaufmännischem Brauch erfolgt die Berechnung des Diskonts so, daß die Wechselsumme (Zukunftswert) als Grundwert behandelt wird (nicht, wie es mathematisch "richtig" wäre, durch Prozentrechnung mit dem Zukunftswert als vermehrtem Grundwert). - Formel:
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|