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Gleichgewicht
1. Begriff: Ein Gleichgewicht kennzeichnet nach herrschender Auffassung einen Beharrungs-Zustand, in dem Wirtschaftssubjekte keine Veranlassung haben, ihr Verhalten zu ändern, weil sie sich optimal an die relevanten Daten angepaßt haben. Eine Revision wird nach dieser Sicht erst dann wieder vorgenommen, wenn sich die "Daten" exogen ändern. - In evolutorischer Perspektive kann jedoch jederzeit durch einen schöpferischen Einfall oder durch eine neue Interpretation der Situation oder der Zukunft (Erwartungsänderung) ein Handlungsimpuls ausgelöst werden, ohne daß sich die äußeren Daten geändert haben. Gerade durch diese endogen bestimmten Antriebsmomente wird die Nützlichkeit des G.-Konzepts zumindest in prognostischer Hinsicht eingeschränkt. - 2. In der vom Gleichgewicht bestimmten Wirtschaftstheorie wird das G.-Konzept auf Individuen (Haushalts- und Unternehmens-G.), auf der Marktebene im Sinne des Produktmarktes (Markt-G.) oder auf das Marktsystem als ganzes (allgemeines G., Totalanalyse) angewendet. Setzt man voraus, daß sich alle Akteure optimal an die weiterhin für gegeben gehaltenen Strategien der jeweils anderen Akteure angepaßt haben, liegt ein sog. Nash-Gleichgewicht vor (Spieltheorie 3 b), Nash). - Vgl. auch außenwirtschaftliches G., Bestandsgleichgewicht, Devisenmarkt, Fließgleichgewicht, politisches Gleichgewicht, Stromgleichgewicht, Zahlungsbilanzausgleichstheorie.
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