| 
                | 
              
                Interpretation
                 Erklärung und Auslegung, insbes. gesetzlicher Bestimmungen (Gesetzesauslegung), zur Erschließung von Sinn und Zweck des Gesetzestextes. - Authentische Interpretation nur durch den Gesetzgeber selbst.  
                  
                
                  
                    << vorheriger Begriff | 
                     | 
                    nächster Begriff>> | 
                   
                  
                     | 
                     | 
                     | 
                   
                 
				
                      
                      
                      
                      
               
                  
                Diese Seite bookmarken : 
                | 
                |