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Gesetzesauslegung
Verfahren zur Erschließung des Sinnes und der Tragweite einer Rechtsvorschrift. Ausgangspunkt der Gesetzesauslegung ist der Wortlaut der Bestimmung (sog. grammatische G.); weiter kann Berücksichtigung finden der Zusammenhang mit anderen Vorschriften (logisch-systematische G.), die Entstehungsgeschichte (historische G.) und der Zweck des Gesetzes (teleologische G.). Die Gesetzesauslegung kann zu einer gegenüber dem Wortlaut erweiterten oder eingeschränkten Anwendbarkeit einer Vorschrift führen. - Vgl. auch Auslegung, Auslegungsregeln.
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