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Wagnisse

1. Begriff: Verlustgefahren, die sich aus der Natur der Unternehmung ergeben, nämlich alle die wirtschaftlichen Handlungen der Unternehmung begleitenden Gefahren, Unsicherheits- und Zufälligkeitsfaktoren, häufig hervorgerufen durch allgemeine oder branchenbedingte Störungen des Marktes. - Vgl. auch Risiko. - 2. Arten: a) Allgemeines Unternehmerwagnis: Wird als Gesamtrisiko durch den Unternehmergewinn abgegolten. b) Kalkulierbare W.: Die verschiedenen Einzelwagnisse, deren Ursachen, Umfang und Höhe durch Untersuchung feststellbar sind. Sie werden häufig durch die Verrechnung kalkulatorischer Wagnisse in der Kostenrechnung erfaßt. c) Kalkulatorische Wagnisse (Einzelwagnisverluste): v. a. (1) Ausschußwagnis, hervorgerufen durch Fehlarbeiten, fehlerhafte oder minderwertige Rohstofflieferungen; zu berechnen aufgrund von Erfahrungssätzen über die durchschnittlich anfallenden Verluste in v. H. vom Wareneinsatz; (2) Beständewagnis entstehend durch Schwund, Diebstahl, Verrosten, Veralten, Modeänderung, Güteminderung, Maßänderung, Inventur- und Kassendifferenzen; zu berechnen in v. H. des Warenumschlags; (3) Debitoren- oder Vertriebswagnis, ausgelöst durch Ausfälle an Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen; zu berechnen in v. H. des mittleren Forderungsbestandes; (4) Entwicklungswagnis, das sind Aufwendungen für fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten, soweit nicht bereits als Gemeinkosten verrechnet; zu berechnen in v. H. der Herstellkosten; (5) Gewährleistungswagnis, Aufwendungen für Nacharbeiten an nicht vertragsgemäß gelieferten Erzeugnissen, Minderung der Forderungen durch Gutschrift etc.; zu berechnen in v. H. der Herstellkosten. - Der Ansatz kalkulatorischer Wagnisse bedeutet eine Periodisierung in unregelmäßiger Höhe und zu unregelmäßigen Zeitpunkten anfallender Kosten. Diese wird von einigen Systemen entscheidungsorientierter Kostenrechnung abgelehnt; sie erfassen Wagnisse zugrunde liegende Kosten in voller Höhe zum Zeitpunkt des Anfalls.

 

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