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Gemeinkosten

(genauer: echte Gemeinkosten), indirekte Kosten, Verbundkosten, verbundene Kosten, nicht abtrennbare Kosten, Gegenbegriff zu Einzelkosten. - 1. Allgemein bezeichnen Gemeinkosten Kosten, die sich keiner bestimmten Bezugsgröße exakt zurechnen lassen. (Echte) Gemeinkosten werden durch Entscheidungen ausgelöst, die das betrachtete Bezugsobjekt und weitere Bezugsobjekte gemeinsam betreffen, soweit sie auch bei Anwendung bester Erfassungsmethoden für das betrachtete Bezugsobjekt nicht getrennt erfaßt und ihm auch nicht nach dem Identitätsprinzip eindeutig zugerechnet werden können. Das ist erst bei einem übergeordneten Bezugsobjekt möglich. Zu den (echten) Gemeinkosten gehören auch die Schein-Einzelkosten, bei denen zwar die Mengenkomponente direkt erfaßbar und zurechenbar ist, ohne daß jedoch diesem Einzelverbrauch entsprechende Ausgaben nach dem Identitätsprinzip zugerechnet werden können (anders: unechte Gemeinkosten). - 2. Wie analog für den Begriff der Einzelkosten zutreffend, bezieht man Gemeinkosten traditionell auf das Bezugsobjekt Produkt (Kostenträger); entsprechend auch als Kostenträgergemeinkosten bezeichnet. Gemeinkosten sind dann die Kostenarten, die nicht direkt in die Kostenträgerrechnung übernommen werden können, sondern im ersten Schritt in die Kostenstellenrechnung fließen, dort weiterverrechnet und schließlich im Rahmen der Kalkulation auf die Produkte verteilt werden. Diese Verrechnung der Gemeinkosten ist stets mit massiven Gemeinkostenschlüsselungen verbunden, die den Aussagewert der Vollkostenrechnung stark herabsetzen. - 3. Wichtige Arten von Gemeinkosten sind neben Kostenträgergemeinkosten Kostenstellengemeinkosten und Periodengemeinkosten. - 4. Zu unterscheiden sind: alternativ bedingte Gemeinkosten (-ausgaben, -erlöse, -einnahmen, -verbräuche); kumulativ bedingte Gemeinkosten (-ausgaben, -erlöse, -einnahmen, -verbrauch). - Vgl. auch relative Gemeinkosten.

 

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