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Periodengemeinkosten
1. Begriff: Kosten, die sich einer bestimmten Abrechnungsperiode (z. B. Monat) nicht exakt zurechnen lassen, die nur für mehrere dieser Abrechnungsperioden (z. B. für ein Quartal) gemeinsam als Einzelkosten zu erfassen sind, z. B. Miete aus einem nur vierteljährlich kündbaren Mietvertrag. - Gegensatz: Periodeneinzelkosten. - 2. Zu unterscheiden: a) Gemeinkosten einer von vornherein festliegenden, "geschlossenen" Zahl von Perioden gleicher Länge (z. B. Fünfjahresvertrag); b) Gemeinkosten in bezug auf eine noch "offene" Zahl von Perioden (z. B. Anschaffungsausgaben für eine Maschine in bezug auf die einzelnen Monate).
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