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Periodeneinzelkosten

Einzelkosten, die innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode, z. B. Monat (Monatseinzelkosten), Quartal (Quartalseinzelkosten), Halbjahr (Halbjahreseinzelkosten) und Jahr (Jahreseinzelkosten) abgebaut werden können (Abbaufähigkeit von Kosten). - Gegensatz: Periodengemeinkosten. - Zu unterscheiden sind: a) originäre P.: Bindungsdauer bzw. -intervall sind mit der betrachteten Periode identisch; b) aggregierte P.: Diese Kosten enthalten auch die bereits mit untergeordneten, voll eingeschlossenen Perioden identifizierbare Periodeneinzelkosten - Vgl. auch Einzelkosten offener Perioden.

 

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