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Periodenbeitrag
1. Begriff: Überschuß der in der betrachteten Periode realisierten Auftragsbeiträge über die nicht zurechenbaren Leistungskosten und die aggregierten Perioden-Einzelkosten(-ausgaben). - 2. Arten: Je nach der betrachteten Periodenlänge und dem sachlichen "Ausschnitt" zu spezifizieren, z. B. als Kunden-Jahresbeitrag (Summe der Auftragsbeiträge eines Jahres eines Kunden über die für ihn spezifischen aggregierten Jahreseinzelkosten). - 3. Versionen des Periodenbeitrag bei mehrphasiger Realisation (von Erlösen oder Deckungsbeiträgen): z. B. a) Summe der in der betrachteten Periode fakturierten oder eingezahlten oder endgültig realisierten (nach endgültiger Erfüllung der beiderseitigen Vertragsverpflichtungen) Auftragsbeiträge; b) jeweils zu differenzieren, welcher Teil des Periodenbeitrag auf Leistungen zurückgeht, die ausschließlich in der betrachteten Periode erstellt und abgesetzt wurden, und welcher Teil auf periodenübergreifende Leistungen zurückgeht (z. B. langfristige Aufträge); c) Auftragsbeiträge periodenübergreifender Leistungen können auch direkt in die periodenübergreifende Zeitablaufrechnung übernommen werden. - 4. Die Periodenbeitrag werden in die periodenübergreifende Zeitablaufrechnung übernommen, um zusammen mit den Deckungsbeiträgen periodenübergreifender Aktivitäten die Periodengemeinkosten (-ausgaben) abzudecken und mit dem Überschuß zu Reinvestitionen und zum Totalgewinn beizutragen.
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