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Leistungskosten
1. Begriff: Kosten, die sich automatisch mit Art, Menge, Reihenfolge und Wert der tatsächlich beschafften, erzeugten oder manipulierten und abgesetzten Leistungen, Leistungsproportionen (bei nicht beliebig teilbaren Leistungen: Chargen, Losen, Partien etc.) oder Leistungsbündeln bzw. -päckchen (bei Kuppelproduktion und anderen verbundenen Leistungen) ändern. - Gegensatz: Bereitschaftskosten. - 2. Untergliederung. Leistungskosten werden nach den Haupteinflußfaktoren oder Faktorbündeln, den Grundfunktionen (z. B. beschaffungs-, erzeugungs-, absatzbedingt) und weiteren Merkmalen (z. B. Erfassungsweise, Ermittlungsgenauigkeit) untergliedert.
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