in der Einzelkostenrechnung gebräuchlicher Begriff für eine von Kalenderzeitperioden losgelöste Aufzeichnung von Kosten und Erlösen. Kosten und Erlöse werden jeweils entsprechend der Bindungsdauer der Kosten erfaßt, z. B. die aus einem für vier Jahre abgeschlossenen Leasing-Vertrag insgesamt resultierenden Leasingraten als Summe der gesamten Vierjahresfrist. - Graphisch dargestellt bildet jeder Kosten- und Erlösbetrag einen Balken, dessen Länge als Differenz zwischen dem Anfangs- und Endtermin die Bindungsdauer, dessen Höhe die Höhe des Betrags kennzeichnet. - Zweck: Auf jegliche Schlüsselung (Gemeinkostenschlüsselung) von Periodengemeinkosten kann verzichtet werden.