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Kostenträger

wichtige Art von Bezugsgröße. Als Kostenträger werden die Absatzleistungen oder innerbetrieblichen Leistungen bezeichnet, denen in der Kostenträgerrechnung bzw. Kalkulation oder Kostenstellenrechnung bzw. innerbetrieblichen Leistungsverrechnung Kosten zugerechnet werden. - Vgl. auch Kostenarten, Kostenstellen.

 

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