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innerbetriebliche Leistungen

eigene Leistungen, Wiedereinsatzleistungen. 1. Begriff: Leistungen des Betriebs, die nicht für den Absatz bestimmt sind; insbes. die Leistungen der allgemeinen Kostenstellen, Materialstellen, Fertigungshilfsstellen, Entwicklungs- und Forschungsstellen, Verwaltungs- und Vertriebsstellen. Auch Fertigungsstellen können an der Erstellung i. L. beteiligt sein, z. B. mit der Ausführung von Innenaufträgen zur Eigenerstellung von Anlagen, Maschinen, Werkzeugen etc., die im Erzeugungsprozeß wieder eingesetzt werden sollen. - 2. Buchung: Soweit i. L. zur Fertigung von Anlagen für den Eigenbetrieb führen, sind sie mit den Herstellungskosten zu aktivieren (Anlagenkonto an "andere aktivierte Eigenleistungen") und abzuschreiben. - 3. Verrechnung: Vgl. innerbetriebliche Leistungsverrechnung.

 

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