I. Begriff/Aufgabe: 1. Hilfsmittel der Arbeits- und Organisationspsychologie. Die Eignungsuntersuchung ermittelt die psychischen und geistigen Voraussetzungen der Berufseignung sowohl zum Zwecke der Personalauswahl, als auch für Zwecke der Berufsberatung. - 2. Hilfsmittel der Arbeitsmedizin. Mit Eignungsuntersuchung soll festgestellt werden, ob der Untersuchte für einen Arbeitsplatz tauglich, bedingt tauglich oder untauglich ist.
II. Methoden: 1. Die Eignungsuntersuchung bedient sich nicht nur (wie früher in der Zeit der psychologischen Eignungsprüfungen) einiger erprobter Prüfungsverfahren (Testverfahren, Arbeitsproben) zur Feststellung einiger Teilfähigkeiten, sondern zielt auf eine Begutachtung der Gesamtpersönlichkeit mit Hilfe der modernen diagnostischen Untersuchungsmethoden (Psychodiagnostik, Rorschach-Test). - 2. Die gegenwärtig am häufigsten verwandten Untersuchungsmethoden zur Ermittlung der Einzelfähigkeiten sind die allgemeinen Intelligenztests (Intelligenz) sowie zusätzliche Spezialtests zur Ermittlung des Begabungsschwerpunktes. Die Konzentrationsfähigkeit (Konzentration) wird u. a. geprüft durch den "Bourdon-Test", die räumliche Vorstellungsfähigkeit z. B. durch den "Rybakoff-Test" oder die "Bauprobe". Die Handgeschicklichkeit einschl. der Formauffassung stellt der "Zweihandprüfer" oder die "Drahtbiegeprobe" fest. Die Reaktionssicherheit und -schnelligkeit (Reaktionszeit) prüft das "Hebelreaktionsgerät", die geistige Ermüdbarkeit und die willentliche Belastbarkeit der Arbeitsversuch.
III. Durchführung: Gegenwärtig zumeist durch die Arbeitsämter, denen daher auch eigene Eignungsuntersuchungsstellen angegliedert sind.