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Berufsberatung

Erteilung von Rat und Auskunft in Fragen der Berufswahl einschließlich des Berufswechsels; ergänzt durch Berufsaufklärung, Unterrichtung über die Förderung der beruflichen Bildung im Einzelfall und Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen (§ 25 AFG). Berufsberatung ist Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und erfolgt unentgeltlich. Die Beratung steht allen Ratsuchenden offen. Einzelheiten in §§ 25-32 AFG geregelt. - Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

 

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