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Förderung der beruflichen Bildung

Leistung der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zur individuellen Förderung der Eignung und Neigung entsprechenden beruflichen Ausbildung durch die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfen, wenn die Aufbringung der Mittel nicht in anderer Weise möglich ist. Teilnehmern an Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung oder Umschulung mit ganztägigem Unterricht wird ein Unterhaltsgeld gewährt, soweit nicht andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Gewährung solcher Leistungen gesetzlich verpflichtet sind (Nachrang der Sozialhilfe wird nicht berührt). Neben dem Unterhaltsgeld werden auch notwendige Kosten für Lernmittel, Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung, bei auswärtiger Unterbringung Kosten der Unterkunft und Verpflegung ganz oder teilweise übernommen. - Förderung von Ausbildungsstätten vgl. institutionelle Förderung der beruflichen Bildung.

 

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