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Förderung der Arbeitsaufnahme
Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitslose, um Arbeitsaufnahme zu erleichtern. Förderung der Arbeitsaufnahme d. A. umfaßt: Bewerbungskosten, Reisekosten, Fahrtkostenbeihilfe, Umzugskosten, Arbeitsausrüstung, Trennungsbeihilfe, Überbrückungsbeihilfe, Übergangshilfe, Verdienstausfall, andere Hilfs- und Beförderungsmittel, soweit der Arbeitsuchende die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen kann. Die Leistungen können als Zuschuß, teilweise auch als Darlehen gewährt werden (§ 53 AFG).
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