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Arbeitslose
Bezeichnung für arbeitsuchende Erwerbspersonen, die arbeitsfähig (Verfügbarkeit) und bereit sind, wöchentlich mindestens 18 Stunden zu arbeiten (Arbeitslosigkeit). - 1. Als Arbeitslose erfaßt werden in der Arbeitsmarktstatistik sowie bzgl. der Versicherungs- und Sozialhilfeleistungen: a) Personen, die aus unselbständiger, selbständiger oder mithelfender Tätigkeit ausgeschieden und beim Arbeitsamt als arbeitsuchend gemeldet sind; b) Schulentlassene, die sich erfolglos bei der Arbeitsvermittlung um eine Arbeitsstelle bzw. bei der Berufsberatung um eine Berufsausbildungsstelle beworben haben; c) Nichterwerbstätige, die sich beim Arbeitsamt als arbeitsuchend melden. Sie gehören nach dem Erwerbspersonenkonzept zum Arbeitskräftevolumen. - 2. In der Berufsstatistik gilt als arbeitslos, wer sich als solcher bezeichnet. - 3. Arbeitslose nach dem Labor-Force-Konzept: Personen ohne jede Arbeit, die sich um Teilnahme am Erwerbsleben bemühen, und Personen mit Beschäftigung, die im Erhebungszeitraum ihre Arbeit nicht ausüben, etwa weil sie eine neue Stelle suchen. Registrierte A., die im Erhebungszeitraum irgendeine Tätigkeit ausüben, sei es auch nur eine Teilbeschäftigung, werden nach dieser Konzeption nicht zu den Arbeitslose gerechnet.
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