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Erwerbspersonen

Begriff der amtlichen Statistik: nach dem Erwerbskonzept alle Personen mit Sitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (Selbständige, mithelfende Familienangehörige, Abhängige), unabhängig von der Bedeutung des Ertrags dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen. - Gegensatz: Nichterwerbspersonen.

 

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