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Ertrag

I. Betriebswirtschaftslehre: Die von einer Unternehmung einer Periode wegen der Erstellung von Gütern oder Dienstleistungen zugerechneten Einnahmen. (Gegensatz: Aufwand; Aufwendungen). - 1. In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird zwischen Ertrag des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und außerordentlichem Ertrag differenziert. - 2. Für Zwecke der Kostenrechnung sind zu unterscheiden: a) betriebsbedingter Ertrag oder Leistungen (Gegensatz zu Kosten; enge Übereinstimmung mit Erlösen): Er entsteht in Erfüllung des eigentlichen Betriebszwecks. Betriebsertrag = Umsatzerlöse ± Lagerbestandsveränderungen. - b) Neutraler Ertrag: Er fließt der Unternehmung aufgrund betriebsfremder und außerordentlicher Geschäftsvorfälle zu. (Buchgewinne bei Veräußerung von Anlagegegenständen, Steuerrückerstattungen, Währungsgewinnen etc.) - 3. In der kurzfristigen Erfolgsrechnung ist nur der Betriebsertrag zu übernehmen; alle anderen Ertrag sind als neutrale Ertrag auszugrenzen.
II. Volkswirtschaftslehre: Gütermenge, die mit einem gegebenen Aufwand an Produktionsfaktoren in der Zeiteinheit hergestellt wird. Der Ertrag pro Aufwandseinheit heißt Durchschnittsertrag, der Ertragszuwachs bei Vermehrung des Aufwands um eine unendlich kleine (infinitesimale) Einheit heißt Grenzertrag. - Bei Multiplikation des physischen Produkts mit dem Preis der erstellten Produkte erhält man das Wertprodukt (Durchschnittswertprodukt und Grenzwertprodukt). Bei vollständiger Konkurrenz entspricht das Wertgrenzprodukt dem Faktorpreis.

 

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