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Erträglichkeit

arbeitswissenschaftlich anerkanntes Kriterium für menschengerechte Arbeitsgestaltung nach Rohmert: Eine Arbeit wird dann als erträglich bezeichnet, wenn die Dauerleistungsgrenze für bestimmte Arbeitssituationen, insbes. aus arbeitsphysiologischen und -psychologischen Gesichtspunkten angegeben und eingehalten werden kann. Die Erträglichkeit bzw. Dauerleistungsfähigkeit ist im Gegensatz zur Ausführbarkeit nicht ausschließlich naturwissenschaftlich begründet. Die Festsetzung orientiert sich z. B. an Gesetzen, Tarifverträgen, Verordnungen, Erlassen.

 

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