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Ausführbarkeit

arbeitswissenschaftlich anerkanntes Kriterium für menschengerechte Arbeitsgestaltung nach Rohmert: Eine Arbeit ist dann ausführbar, wenn sie so organisiert ist, daß ein Mensch ohne Gefährdung seines Lebens bei Berücksichtigung seiner biologischen Gegebenheiten tätig werden kann. Die Arbeit muß den Körpermaßen, den Körperkräften und dem Sinnesapparat des Menschen entsprechen. Die Ausführbarkeit einer Arbeit ist nicht an die Dauer der jeweiligen Tätigkeit geknüpft (Erträglichkeit), da es sich hierbei um eine kurzfristige Betrachtung handeln muß.

 

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