Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Vermittlung

Vorbereitung eines Vertragsverhältnisses bis auf den Abschluß des Vertrages. Es genügt aber nicht allein der Nachweis für die Möglichkeit eines zukünftigen Abschlusses. - Wer die Vermittlung gewerbsmäßig und in bezug auf Verträge des Handelsverkehrs übernimmt, ist Handelsmakler, wenn er zu seinem Auftraggeber in keinem ständigen Vertragsverhältnis steht, oder Handelsvertreter bei ständigem Vertragsverhältnis. - Vermittlung anderer Geschäfte oder gelegentliche Vermittlung wird durch die Vorschriften der §§ 652 ff. BGB für den Zivilmakler erfaßt. - Die Vermittlung der Annahme an Kindes Statt ist besonders gesetzlich geregelt (Adoptionsvermittlung).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Vermischung
Vermittlungsagent

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : mehrstufiger Betrieb | Standardkosten | Tagesgeld | langlebige Konsumgüter | Kointegration
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum