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Psychodiagnostik
psychologische Diagnostik. 1. Begriff: Lehre von den psychologischen Untersuchungsverfahren, die eine Erkenntnis (Diagnose) der seelischen individuellen Eigenart eines Mitmenschen, die psychologische Beurteilung einer Fremdpersönlichkeit, im Grenzfalle auch der eigenen Persönlichkeit (Autodiagnose) ermöglichen. Die Psychodiagnostik stützt sich sowohl auf die subjektiven Angaben des Untersuchten über sich selbst, angeregt durch planmäßige Befragung (Exploration), wie auf den objektiven Befund. - 2. Wichtigste objektive Untersuchungsverfahren: a) Typenfeststellung (Tiefenpsychologie); b) Leistungsprüfung; c) Verhaltensbeobachtung; d) Ausdrucksanalyse (Mimik, Pantomimik, Physiognomik, Stimm- und Sprechausdruck, Schriftausdruck), gelegentlich verknüpft mit Beobachtungen der nicht ausdruckhaften (sinnfreien) körperlichen Begleit- und Folgezustände (z. B. psychogalvanisches Reflexphänomen). Dazu kommt eine möglichst umfassende Analyse des Lebenslaufes (Anamnese) sowie der Rorschach-Test.
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