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Schwund

Gewichtsverlust einer Ware infolge Lagerung (Lagerverluste), Umpackung oder Beförderung. Schwund wird im Handelsverkehr vom Verkäufer z. T. bei der Berechnung des Gewichts berücksichtigt. - Kostenrechnung: Schwund als Ursache für Lagerverluste wird zumeist als kalkulatorische Wagnisse erfaßt. - Transportversicherung: Schäden durch natürlichen Schwund (Eintrocknen) gehören zu den nicht gedeckten Beschaffenheitsschäden.

 

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