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Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA)

Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft, bestehend aus mehreren SCHUFA-Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH und der Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung e. V. (Bundes-SCHUFA), Sitz in Wiesbaden. Gesellschafter der SCHUFA-Gesellschaften mbH sind Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Ratenkreditbanken sowie Einzelhandelsunternehmen (einschl. des Versandhandels). - Aufgabe: Erteilung von Informationen an Vertragspartner (Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschl. des Versandhandels, Kreditkartengesellschaften und sonstige Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben). - Die Zusammenarbeit beruht auf dem Prinzip gegenseitiger Information: Der vertraglichen Verpflichtung der SCHUFA, Auskünfte zu erteilen, steht die Verpflichtung der Vertragspartner gegenüber, der SCHUFA Informationen für den Datenbestand zur Verfügung zu stellen. - Zweck: Vermeidung von Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten; Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung des Konsumenten (Kreditnehmer).

 

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