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Kreditwürdigkeitsprüfung
Kreditwürdigkeitsanalyse.
I. Begriff: Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines potentiellen Kreditnehmers zur Abschätzung des mit einer Kreditvergabe verbundenen Risikos. Das Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung dient als Entscheidungsgrundlage für die Gewährung beauftragter bzw. die Belassung eingeräumter Kredite.
II. Gegenstand: 1. Allgemeine Faktoren, die sich in Vertrauenswürdigkeit, rechtliche Verhältnisse und allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse einteilen lassen. a) Die Vertrauenswürdigkeit hat einen persönlichen und fachlichen Aspekt: Anhaltspunkte sind neben dem bisherigen Zahlungsverhalten, der fachlichen Qualifikation und den beruflichen Leistungen auch Lebensgewohnheiten und persönliche Zuverlässigkeit. b) Die Analyse der rechtlichen Verhältnisse bezweckt neben der Feststellung der Kreditfähigkeit die Untersuchung rechtsform- und gesellschaftervertragsabhängiger Determinanten der Kreditwürdigkeitsprüfung c) Die Analyse der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse setzt sich zusammen aus einer Analyse der Lage des Kreditnachfragers sowie der ihn beeinflussenden gesamt- und branchenwirtschaftlichen Einflußgrößen. - 2. Spezielle Faktoren, hierbei insbes. Vermögenslage, Erfolgslage und finanzielle Lage (Liquidität) des Kreditnachfragers. a) Die Vermögenslage ist im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung zu untersuchen im Hinblick auf den mit dem Vermögen nachhaltig erzielbaren Erfolg, auf die Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände sowie auf den Anteil freier und somit noch als potentielle Kreditsicherheit zur Verfügung stehender Vermögensteile: (1) Vermögensaufstellung und Bewertung jeweils zu Buch-, Zeit- und Liquidationswerten; (2) Aufdeckung stiller Reserven; (3) Kapitalstruktur (Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital) und deren Entwicklung; (4) betriebsnotwendiges Vermögen; (5) Privatentnahme bei Einzelfirmen und Personengesellschaften mit Blick auf die üblicherweise nicht passivierten privaten Steuerschulden; (6) fremde Rechte und Haftungsverhältnisse, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind (z. B. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignungen, Bürgschaften, Patronatserklärungen); (7) Eventualverbindlichkeiten aus schwebenden Kontrakten. b) Die Erfolgslage wird unter dem Gesichtspunkt untersucht, daß die Fähigkeit zur termingerechten Kreditverzinsung und -tilgung vom erzielten Betriebserfolg abhängt: (1) Ergebnisse der letzten drei bis fünf Jahre unter Abspaltung von aperiodischen und außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen; (2) Umsatzentwicklung und Beschäftigtenzahl; (3) Beobachtung des Einflusses von Konjunktur- und Preisschwankungen; (4) Ermittlung der Kostenstruktur und Abschätzung ihrer Veränderung unter dem Einfluß des beantragten Kredits; (5) Ermittlung der Gewinne der durch die geplante Investition bevorzugten Kostenträgergruppe durch die Kostenträgerrechnung; (6) Schätzung der zukünftigen Ertragsentwicklung. c) Die Analyse der finanziellen Lage soll Aufschluß darüber geben, ob die erwartete künftige Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Kreditnachfragers termingerechte Zins- und Tilgungszahlungen aus ordentlichen Einnahmen zuläßt: (1) Ermittlung der Einflüsse von Saisonschwankungen; (2) Aufstellung der Verbindlichkeiten (geordnet nach Fälligkeitsterminen) und Gegenüberstellung der Umlaufwerte (geordnet nach Liquiditätsgraden).
III. Instrumente: 1. Einholung von Auskünften bei Lieferanten und Auskunfteien: Dadurch soll das bisherige Zahlungsverhalten des Kreditnehmers ermittelt werden. Da die Entstehung der Information vom Kreditgeber nicht kontrolliert werden kann, erfordert dieses Instrument eine vorsichtige Handhabung. - 2. Gegenüberstellung von Verbindlichkeiten und Vermögen im Kreditstatus (Status IV): Dient der Aufdeckung von stillen Reserven. Der Kreditstatus enthält auch Informationen über Vermögensgegenstände, die bereits mit Sicherheiten belegt sind (z. B. Sicherungsübereignung). - 3. Analyse des Jahresabschlusses: Durch die Ermittlung von Kennzahlen und der Analyse ihrer Entwicklung aus mehreren Jahresabschlüssen werden Aussagen über Erfolgs-, Vermögens- und Liquiditätslage des Kreditnehmers in der Vergangenheit abgeleitet. - Vgl. auch Bilanzanalyse. - 4. Analyse von Finanzplänen: Gibt Einblick in die zu erwartende Liquiditätsentwicklung des Kreditnehmers. Dabei ist vom Kreditgeber bei der Beurteilung die relativ leichte Manipulierbarkeit dieser Pläne zu berücksichtigen. - Mathematisch-statistisches Verfahren: Credit-scoring-Verfahren.
IV. Weiterentwicklung der K.: Aufbauend auf den traditionellen Methoden der Bonitätsprüfung wurden von der Kreditwirtschaft Systeme zur Früherkennung latenter Kreditrisiken entwickelt. Dieses Verfahren verbindet ein Bilanzanalysesystem (Statistische Bilanzanalyse), ein System zur Kontodatenanalyse sowie ein System zur Beurteilung der Unternehmensleitung; im Rahmen der Kreditbearbeitung sind diese Systeme im Interesse einer sicheren Engagementbeurteilung im Verbund einzusetzen.
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