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Qualifikation
1. Begriff: Individuelles Arbeitsvermögen, d. h. die Gesamtheit der subjektiv-individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und Verhaltensmuster, die es dem einzelnen erlauben, die Anforderungen in bestimmten Arbeitsfunktionen auf Dauer zu erfüllen (Baethge). Umfaßt funktionale, politisch-ökonomische und soziale Dimension von Arbeit. - 2. Bedeutung in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik: Schlüsselbegriff im Zusammenhang mit der Begründung und Rechtfertigung von Lernzielen und -inhalten (Curriculum). Curriculumelemente sind im Hinblick auf den Erwerb von Qualifikation zur Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Lebenssituationen auszuwählen und zu gewichten (Robinsohn). Der Qualifikationsbegriff hat den klassischen Bildungsbegriff (Berufsbildung) als Rechtfertigungshintergrund für Lehrplan- bzw. Curriculumentscheidungen verdrängt oder zumindest ergänzt (wirtschaftsberufliche Curriculumentwicklung). Die Berufs- und Qualifikationsforschung gilt entsprechend als wesentliche Bezugswissenschaft wirtschafts- und berufspädagogischer Curriculumforschung. - 3. Kritik (aus erziehungswissenschaftlich-curricularer Perspektive): (1) Ausblendung privater und politisch-gesellschaftlicher Handlungsfelder; (2) Schwierigkeit der Antizipation zukünftiger Qualifikationsanforderungen; (3) tautologischer Charakter herkömmlicher Qualifikationsbeschreibungen, d. h. die Praxis der bloßen Umformulierung sprachlich zu isolierender Tätigkeitselemente in Dispositionsbegriffe. Neuere kognitions- und handlungstheoretische Ansätze fordern deshalb die Realanalyse kognitiver Regulationsleistungen im Zuge des Arbeitshandelns und, darauf bezogen, der strukturellen kognitiven Grundlagen, die diese Regulationsleistungen ermöglichen.
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