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Antizipation

Vorwegnahme eines erst später zu erwartenden Ereignisses. - 1. An der Börse: Als Zeitgeschäft; vgl. Termingeschäfte. - 2. Im Handelsverkehr: Zahlung vor dem Fälligkeitstermin; hat z. T. Zinsvergütung oder Diskont zur Folge. - 3. Bezüglich Bilanz: Rechnerische Vorwegnahme einer erst später fälligen Zahlung als "sonstige Forderungen" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten" (antizipative Posten der Rechnungsabgrenzung).

 

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