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                Charakter
                 1. Allgemein: Gepräge, Merkmal, Grundbeschaffenheit eines Wesens infolge des besonderen Zusammenhangs (Struktur) der seelischen Richtkräfte (C.-Eigenschaften); im besonderen die Eigenart des Willens, also die Fähigkeit des entschiedenen, stetigen und gerichteten Wollens. - Gegensatz: charakterlos = schwankend. - 2. Definitionen: a) Kant: Eigenschaft des Willens, nach welcher das Subjekt sich selbst an bestimmte praktische Prinzipien bindet, die es sich durch seine eigene Vernunft unabänderlich vorgeschrieben hat. - b) Herbart: Das, was der Mensch eigentlich will. - c) Scheler: Einheit der Willensanlagen. - d) Behavioristen (Psychologie): Summe aller Verhaltensweisen. - e) Für die Tiefenpsychologen: Die Gesamtheit aller Triebrichtungen und Leidenschaften. - f) Rohracher: Bleibende Eigenart eines Menschen, durch die er sich von anderen Menschen unterscheidet. - g) Klages: Persönliches Selbst eines Menschen, seine feststehende individuelle Form. - 3. Zusammenfassend: C., aus Anlage und Umwelt immer neu werdend, ist die Grundlage allen menschlichen Handelns.  
                  
                
                  
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