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Beitragsbezogenheit

Die Beitragsbezogenheit der Leistungen des Arbeitslosengeldes und der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung an ihre Empfänger führt zu einer Lohnbezogenheit dieser Leistungen, da die Beitragszahlungen auf einem für alle Versicherten geltenden einheitlichen, proportionalen Beitragssatz beruhen. - Beitragsbezogenheit ist außerdem ein Instrument der Beitragsäquivalenz, des Versicherungsprinzips und der Leistungsgerechtigkeit.

 

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