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Versicherungsprinzip

Konzept der Privat- und Sozialversicherung. Versicherung bedeutet immer Risikoausgleich, bei bestimmten Arten der Versicherung verbunden mit einer Kapitalansammlung. Risikoausgleich durch Versicherung erfolgt durch Bildung von Gefahrengemeinschaften im Sinn eines Zusammenschlusses von Personen, die von gleichartigen Gefahren bedroht sind. Durch laufende Prämienzahlung seitens der Gesamtheit der Versicherten soll gewährleistet sein, daß bei Eintritt eines Schadens der für den Schadensausgleich notwendige Betrag bereitgestellt ist. Daraus folgt, daß die Höhe der von einzelnen zu leistenden Prämienzahlung grundsätzlich von der Höhe des Risikos abhängt, mit dem sie die Versicherten-Gemeinschaft belasten. Es dominiert somit hier die Idee der gemeinsamen Selbsthilfe nach Maßgabe des Äquivalenzprinzips im Sinn eines Gegenseitigkeitsverhältnisses. - Das System der sozialen Sicherung in der Bundesrep. D. ist durch eine starke Verkopplung von V., Versorgungsprinzip und Fürsorgeprinzip gekennzeichnet. (Gestaltungsprinzipien der Sozialpolitik 1).

 

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