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Gefahrengemeinschaft
historischer Ursprung der deutschen Auffassung von der Versicherung, zugleich auch einer der Grundsätze für die Anwendung des Versicherungsrechts. - Für die moderne Versicherungstechnik besitzt der Begriff Gefahrengemeinschaft nur geringe Erklärungskraft, da insbes. der Risikoausgleich im Kollektiv und in der Zeit kein soziologisches Phänomen darstellt, sondern auf der Basis mathematischer Kalküle organisiert wird.
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