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Rentenversicherung

I. Gesetzliche R.: Gesetzliche Versicherung, die im Fall der Berufsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit, des Alters und des Todes laufende Geldleistungen gewährt. In den meisten modernen Staaten während der letzten 70 Jahre für die Angehörigen bestimmter Berufszweige oder Volksschichten geschaffen, soweit nicht allgemeine Staatsversorgung eintritt. Die Versicherungssysteme, Art und Umfang des versicherten Risikos und der Leistungen sind in den einzelnen Staaten verschieden. - In der Bundesrep. D. gibt es im Rahmen der Sozialversicherung getrennte Systeme für Arbeiter (Arbeiterrentenversicherung), Angestellte (Angestelltenversicherung), Handwerker, Landwirte (Altershilfe für Landwirte), Künstler (Künstlersozialversicherung) und die im Bergbau Tätigen (Knappschaftsversicherung). - Vgl. auch Alterssicherung.
II. Private R.: Vgl. Lebensversicherung II 5.

 

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