Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Handwerker

1. Begriff: Gewerbetreibender, der Sachen handwerksmäßig be- oder verarbeitet. Alle Handwerker werden von der Handwerkskammer (dort in der Handwerksrolle geführt) sowie auch von der Industrie- und Handelskammer erfaßt. - 2. Zu unterscheiden: Warenhandwerker und Lohnhandwerker. Nach § 1 II Nr. 1 HGB sind die Warenhandwerker Mußkaufleute; Lohnhandwerker fallen unter § 1 II Nr. 2 HGB, sofern das Gewerbe nicht handwerksmäßig betrieben wird. Das gleiche gilt für die Geschäfte der Druckereien (§ 1 II Nr. 9 HGB). - 3. Die Abgrenzung des handwerklichen Betriebes von dem Gewerbebetrieb i. S. dieser Vorschrift ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Als Merkmale können gelten: eigene handwerkliche Mitarbeit des Betriebsinhabers, überwiegende Beschäftigung von vorgebildeten Arbeitskräften, Zurücktreten der Maschinenarbeit gegenüber der Handarbeit etc. Es müssen aber nicht alle Merkmale zusammentreffen. Soweit Handwerker kein den Voraussetzungen des § 1 II HGB entsprechendes Gewerbe betreibt, ist er Sollkaufmann nach § 2 HGB, wenn sein Unternehmen einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Nach dem Umfang seines Gewerbes ist Handwerker als Sollkaufmann stets Vollkaufmann (weil hier der in kaufmännischer Weise eingerichtete Geschäftsbetrieb Voraussetzung für die Kaufmannseigenschaft ist); als Mußkaufmann kann er aber Minderkaufmann sein, wenn sein Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen so eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 4 I HGB). - 4. Zur Überwachung der Vorschriften über die Eintragung sind die Organe des Handelsstandes und die Organe des Handwerkstandes eingeschaltet.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Handwerk
Handwerkerbund

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Vertriebs | Leverage-Effekt | Störfall-Kommission | Vorleistung | Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum