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Lohnhandwerker

Handwerker, der Bearbeitung oder Verarbeitung fremder Sachen übernimmt. Der Lohnhandwerker betreibt kein Grundhandelsgeschäft, weil Anschaffung und Weiterveräußerung nur hinsichtlich der Hilfsstoffe (z. B. Zwirn des Änderungsschneiders) in Betracht kommt, was zur Annahme eines Umsatzgeschäftes nicht ausreicht (anders beim Warenhandwerker), und der Betrieb im Gegensatz zu dem der Lohnfabrikation ein handwerksmäßiger ist. Der Lohnhandwerker ist kein Kaufmann, daher auch nicht Minderkaufmann. U. U. Kaufmannseigenschaft als Sollkaufmann durch Eintragung im Handelsregister.

 

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