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Kreditfähigkeit

Fähigkeit, rechtswirksame Kreditverträge abzuschließen. Kreditfähig sind geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personenhandelsgesellschaften, die unter ihrer Firma Rechte und Pflichten erwerben können (OHG, KG sowie Partnerschaftsgesellschaften). - Zur Eingehung von Kreditverpflichtungen für Geschäftsunfähige bzw. beschränkt Geschäftsfähige bedürfen die Eltern bzw. der Vormund (Vormundschaft) der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (§§ 1643, 1822 BGB).

 

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