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Bonifikation

Vergütung, Preisnachlaß. 1. Im Großhandel und Versicherungsgeschäft in Form von Treu-Rabatten für Agenten. - 2. Im Bankgeschäft als Bankier-Bonifikation (Vermittlerprovision) zwischen Mitgliedern eines Emissions-Konsortiums u. a. Kreditinstituten in Form einer Teilung der Schalterprovision sowie beim Pfandbriefabsatz zwischen privaten Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Pfandbrief-Instituten und den plazierenden Bankhäusern im Rahmen besonderer Bonifikationsabkommen, in denen auch eine Sperrfrist für den Weiterverkauf und ein Kursschutz vereinbart werden. Fließt innerhalb der Sperrfrist das bonifizierte Stück an den Aussteller zurück, so ist die Bonifikation oder ein Teil davon zurückzuvergüten.

 

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