1. Der Bankgeschäfte betreibende Einzelkaufmann im Gegensatz zu den in Gesellschaftsform betriebenen Banken. - Die Bezeichnung Bankier darf i. a. nur von Kreditinstituten geführt werden (§ 39 KWG). - 2. Nach Sprachgebrauch auch Kaufleute, die für ihr Bankgeschäft die Rechtsform einer OHG oder KG gewählt haben, sowie Vorstandsmitglieder einer Aktienbank. - Vgl. auch Privatbankier.