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Privatbankier

Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der unter Einsatz eigenen Kapitals, unbeschränkter Gesamtvermögenshaftung und mit Entscheidungsbefugnis ohne übergeordnete Organe Bankgeschäfte im Sinne des § 1 KWG betreibt. - Bedeutung: In allen Ländern stark zurückgegangen, bis auf die Sparten, in denen enge Fühlungnahme mit den Kunden, maßgeschneiderte Problemlösungen und individuelle Beratung sowie nur wenig Eigenkapital notwendig sind (Provisionsgeschäfte wie z. B. Anlageberatung, Vermögensverwaltung oder mergers & acquisitions). Eine Neuzulasssung von Privatbankier in der Rechtsform des Einzelkaufmanns ist seit 1976 nicht mehr zulässig.

 

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