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Effekten
1. Begriff: Vertretbare Wertpapiere (zur Kapitalanlage geeignet): Aktien und Obligationen, Pfandbriefe, Kuxe, Zwischenscheine u. a. m., ausgenommen Banknoten. - 2. Buchung und Bilanzierung: Aktivierung unter Finanzanlagen, wenn die Effekten dauernd oder langfristig dem Geschäftsbetrieb dienen (ggf. unter Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Anteile an verbundenen Unternehmen), andernfalls im Umlaufvermögen. Buchung von Gewinnen vor Realisierung, also lediglich nach der Kursnotierung, unzulässig (ordnungsmäßige Bilanzierung).
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